Kreisjugendfeuerwehrvorstand
Kreis-Jugendfeuerwehr-Ausschuss ab 2010

Auszug aus der Jugendordnung § 1

Die Kreisjugendfeuerwehr will das Gemeinschaftsleben und die demokratische Lebensform unter ihren Mitgliedern pflegen und fördern. Dazu dienen Maßnahmen, die unter dem Begriff “Jugendpflege” zusammengefaßt sind.

Sie fordert von jedem Mitglied die Anerkennung der Menschenrechte, das Bekenntnis zu einem freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung und die Bereitschaft, die sich daraus ergebenen Plichten zu übernehmen.

Sie will dem gegenseitigen Verständnis unter den Völkern dienen. Dazu dienen alle internationalen Begegnungen im In- und Ausland und das Integrieren ausländischer Mitbürger.

Auszug aus der Jugendordnung § 2

Die Kreisjugendfeuerwehr hat den Zweck, die in ihr zusammengeschlossenen Jugendfeuerwehren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere durch:

2.1
Erfahrungsaustausch,
2.2
Pflege der Kameradschaft und der inneren Zusammenarbeit in den Jugendfeuerwehren,
2.3
Aus- und Fortbildung der Jugendfeuerwehrwarte und Jugendgruppenleiter,
2.4
Anregungen für die jugendpflegerische Arbeit,
2.5
Organisation von überörtlichen Jugendfeuerwehrtreffen, Fahrten und Zeltlagern,
2.6
Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen,
2.7
Vermittlung von Zuwendungen.

Auszug aus der Jugendordnung § 3

Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehr sind alle Jugendfeuerwehren des Kreises Ostholstein.