Auszug aus der Jugendordnung § 1
Die Kreisjugendfeuerwehr will das
Gemeinschaftsleben und die demokratische Lebensform unter ihren
Mitgliedern pflegen und fördern. Dazu dienen Maßnahmen, die unter dem
Begriff “Jugendpflege” zusammengefaßt sind.
Sie fordert von jedem Mitglied die
Anerkennung der Menschenrechte, das Bekenntnis zu einem freiheitlichen
Staat demokratischer Ordnung und die Bereitschaft, die sich daraus
ergebenen Plichten zu übernehmen.
Sie will dem gegenseitigen Verständnis
unter den Völkern dienen. Dazu dienen alle internationalen Begegnungen
im In- und Ausland und das Integrieren ausländischer Mitbürger.
Auszug aus der Jugendordnung § 2
Die Kreisjugendfeuerwehr hat den Zweck,
die in ihr zusammengeschlossenen Jugendfeuerwehren bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere durch:
2.1 Erfahrungsaustausch,
2.2 Pflege der Kameradschaft und der inneren Zusammenarbeit in den Jugendfeuerwehren,
2.3 Aus- und Fortbildung der Jugendfeuerwehrwarte und Jugendgruppenleiter,
2.4 Anregungen für die jugendpflegerische Arbeit,
2.5 Organisation von überörtlichen Jugendfeuerwehrtreffen, Fahrten und Zeltlagern,
2.6 Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen,
2.7 Vermittlung von Zuwendungen.
Auszug aus der Jugendordnung § 3
Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehr sind alle Jugendfeuerwehren des Kreises Ostholstein.