Anschnallpflicht in Feuerwehrfahrzeugen

Info der Feuerwehrunfallkasse zur Anschnallpflicht in Feuerwehrfahrzeugen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass in Fahrzeugen, in denen Sicherheitsgurte vorhanden sind, diese auch benutzt werden.
 
Speziell für Fahrten mit der Jugendfeuerwehr muss der § 21 Abs. 1a* StVo beachtet werden: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden“, die den gesetzlichen Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.