Anschnallpflicht in Feuerwehrfahrzeugen
Info der Feuerwehrunfallkasse zur Anschnallpflicht in Feuerwehrfahrzeugen.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass in Fahrzeugen, in denen
Sicherheitsgurte vorhanden sind, diese auch benutzt werden.
Speziell für Fahrten mit der Jugendfeuerwehr muss der § 21 Abs. 1a*
StVo beachtet werden: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die
kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die
Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn
Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden“, die den gesetzlichen
Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.